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June 05 2009

mayly

Absurditätsschallmauer durchbrochen: Polizei ist §278a StGB

Am 3. Juni fand in der Tüwi-Baracke (bei der Universität für Bodenkultur Wien) ein Vortrag statt: § 278 trifft Tierschutz - Betroffene berichten. Dabei wurde u.a. von Martin Balluch, dem Obmann des Vereins gegen Tierfabriken dem die Leitung und Rekrutierung einer kriminellen Organisation (§278a StGB) vorgeworfen wird, berichtet welche Absurditäten im polizeilichen Abschlussbericht zu finden waren.

Langjährige kriminelle Tätigkeit einer 13-jährigen

Darin u.a. zu finden: Vor fünf Jahren hat ein 13-jähriges Mädchen ein krankes Schwein befreit, bei sich aufgenommen und aufgepeppelt. Darüber schrieb sie damals auf ihrer privaten Homepage. Fünf jahre später bekommt sie deshalb Besuch von der Wega, selbstverständlich volles Programm inkl. Umdekorierung der Wohnung ...

Gefährlich: Tierschützer_innen werden wütend

Besonders hervorgestrichen wurde aus abgefangenen E-Mails und Foreneinträgen Sätze wie: „... das Tierleid anzusehen macht mich wirklich wütend!”. Österreichische Terrorbekämpfungsbehörden werden da schnell hellhörig. Wütende Tierschützer_innen könnten ja allerhand dumme Sachen machen, schließlich sind sie §278a und befinden sich somit auf gleicher Liga mit dem Kernwaffenschmuggel.

Schutzgelderpressung

Ein Gütesiegel, das Unternehmen fürs lieb-zu-Tieren-sein augegeben wird, fällt unter die Kategorie Schutzgelderpressung, denn für die Ausstellung des Zertifikats sind Bearbeitungsgebühren fällig. Natürlich ließe sich schnell daraus ableiten, dass die Tierrechts-Mafia vorm Geschäft Demonstrations-Terror betreibt, wenn auf dieses wirklich „unmoralische” Angebot nicht eingegangen wird.

Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: die Polizei

Dann gibt es noch die Tierrechtsgruppe Tier-WeGe: Diese veranstaltet von Zeit zu Zeit Verkehrskontrollen, bei welcher der ordnungsgemäße Transport von Tieren kontrolliert wird. Dazu bedient sie sich der Hilfe der Polizei um verdächtige LKW und alles andere, das aussieht als würde es Tierleid transportieren, anzuhalten und auf Missstände zu überprüfen. Der polizeiliche Abschlussbericht zum §278a-Verfahren zählt diese Kontrollen nun als kriminelle Aktivitäten der zu verfolgenden Organisation auf. Dass diese „kriminellen Überfälle” auf Österreichs Straßen in Kooperation mit der Polizei stattfanden zeigt eines ganz deutlich: Wir sind wirklich alle 278a!